Agrarrecht

Der Kanzleiinhaber Rechtsanwalt Dr. Schneider hat sich als erster Thüringer Fachanwalt für Agrarrecht schon seit 1997 dem Landwirtschafts- bzw. Agrarrecht verschrieben. Er vertritt den Großteil seiner Mandanten seit vielen Jahren in allen agrarrechtlichen Belangen und ist damit nach wie vor einer von wenigen Rechtsanwälten in Thüringen, die sich hauptsächlich im Agrarsektor bewegen.

Viele Mandanten schätzen speziell auch im landwirtschaftlichen Bereich die gute Vernetzung der Kanzlei mit Behörden und Verbänden. So befindet sich u. a. der Geschäftssitz des Thüringer Bauernverband e. V. nur wenige Meter von unserer Kanzlei entfernt. Sie können hier also von regelmäßigem Erfahrungs- und Informationsaustausch profitieren.

Das Tätigkeitsspektrum von Rechtsanwalt Dr. Schneider umfasst im Agrarrecht u. a.

  • Pachtvertragsrecht
  • Grundstücksverkehrsrecht (Grundstücksverkehrsgenehmigung)
  • Durchsetzung von Fördermittelansprüchen, insbesondere bei Cross-
  • Compliance-Verstößen
  • Landwirtschaftliches Verwaltungsrecht
  • Umweltrecht
  • Wasserrecht
  • Umweltstrafrecht
  • Tierschutzrecht
  • Futtermittelrecht
  • Jagdrecht
  • Erneuerbare Energien
  • Saatenschutzrecht
  • Agrarzivilrecht, d. h. allgemeine Rechtsfragen in der Tier- und Pflanzenproduktion, z. B. Kaufvertragsrecht speziell bei Landmaschinen oder Tieren
  • Landwirtschaftliches Genossenschafts- und Gesellschaftsrecht, so u. a.
    • Beratung zur Betriebsaufgabe, -übernahme oder -umwandlung
    • Vertretung bei Vertragsverhandlungen und
    • Beratung bei sonstigen unternehmerischen Entscheidungen

Nehmen Sie gerne mit uns unter 0361.43028825 oder kanzlei@kanzlei-schneider-erfurt.de Kontakt auf, wenn Sie in diesen Gebieten rechtliche Beratung wünschen.

Arbeitsrecht

Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Dr. Schneider bildet das Arbeitsrecht. Auch in diesem Fachbereich führt er einen Fachanwaltstitel und bildet sich dementsprechend regelmäßig fort. Rechtsanwalt Dr. Schneider kann Sie deshalb in allen Fragen des Arbeitsrechts kompetent vertreten und verteidigt Sie auch vor allen Arbeits-, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Auch hier schlägt Rechtsanwalt Dr. Schneider den Bogen zur Landwirtschaft und ist speziell mit dem landwirtschaftlichen Arbeitsrecht und den dort geltenden Besonderheiten bestens vertraut.

Rechtsanwalt Dr. Schneider ist für Sie in folgenden Bereichen der richtige Rechtsanwalt:

  • Arbeitsvertragsgestaltung
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses, v. a. durch Kündigung und Aufhebungsvertrag
  • Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht
  • Zahlungsansprüche im Arbeitsverhältnis wie etwa Lohnansprüche, Tantiemen etc.
  • Tarifvertragsrecht, v. a. Tarifvertrag für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft
  • Teilzeit- und Befristungsrecht
  • Arbeitszeitrecht, v. a. Besonderheiten im landwirtschaftlichen Bereich
  • Fremdvergabe von Arbeitsbereichen (sog. „Outsourcing)“
  • Leih- und Saisonarbeitskräfte
  • Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern
  • Recht des Betriebsübergangs
  • Urlaubsrecht
  • alle weiteren rechtlichen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis: Abmahnung, Direktionsrecht, betriebliche Übung, auch Sozialversicherungsrecht u. a.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns gerne unter 0361.43028825 an oder schreiben Sie eine Mail an kanzlei@kanzlei-schneider-erfurt.de.

Verwaltungsrecht

Die Rechtsanwältin Ulrike Nachtwey-Schneider vertritt Sie vorrangig bei verwaltungsrechtlichen Auseinandersetzungen. Im Februar 2022 wurde Frau Nachtwey-Schneider der Fachanwaltstitel „Fachanwältin für Verwaltungsrecht“ verliehen.

Ihr Fall betrifft in der Regel dann Verwaltungsrecht, wenn Sie einen Bescheid von einer Behörde oder einem Amt erhalten haben, mit dem Sie nicht einverstanden sind, weil z. B. Ihr Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung abgelehnt wurde. Da vielfältige Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und dem Bürger bestehen, kann das Verwaltungsrecht auch sehr unterschiedliche Lebensbereiche betreffen. Es fallen dementsprechend viele Rechtsgebiete unter den Oberbegriff „Verwaltungsrecht“, die mitunter für sich genommen sehr umfangreich und komplex sind.

Wir legen unseren Schwerpunkt innerhalb des Verwaltungsrecht deshalb auf folgende Rechtsgebiete:

  • Baugenehmigung und Bauvorbescheid
  • Rechte des Nachbarn bei Bauvorhaben
  • Begleitung von Planfeststellungsverfahren
  • Überprüfung von Bebauungsplänen und Veränderungssperren
  • Immissionsschutzrecht
  • Staatshaftungsrecht
  • Enteignung
  • Straßen- und Wegerecht
  • Kommunale Beiträge und Steuern (wie z. B. Straßenausbaubeiträge)
  • Flurbereinigungsverfahren

Speziell im agrarrechtlichen Verwaltungsrecht sind wir Ihre Ansprechpartner u. a. bei folgenden Themen:

  • Baurecht im landwirtschaftlichen Bereich, so u. a.
    • Errichtung von Tierhaltungsanlagen, Scheunen oder anderen landwirtschaftlichen Vorhaben
    • Nutzungsänderung landwirtschaftlicher Anlagen, z. B. bei Änderung des Tierbesatzes
  • Immissionsschutzrecht
    • BImSchG, TA-Lärm und TA-Luft
    • immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Biogasanlagen
  • Wasserrecht
  • Agrarförderrecht, insbesondere Cross-Compliance-Verstöße
  • Futtermittelrecht

Für den Adressaten der Verwaltung gilt es, eine Vielzahl von Formvorschriften und Fristen zu beachten, sei es bei der Antragstellung, dem Widerspruch oder der Erhebung einer Klage. Gerade aus diesem Grund ist es besonders wichtig, Ihre Rechtsanwältin oder Ihren Rechtsanwalt möglichst frühzeitig in die Kommunikation mit der Behörde einzubinden. Oftmals bietet sich die rechtliche Interessenvertretung schon an, bevor Sie einen Bescheid erhalten haben. Gerne vertreten wir Sie bei Verhandlungen mit Ämtern und Behörden und stehen Ihnen auch im Widerspruchsverfahren und im Klageverfahren zur Seite.

Gerne können Sie unter 0361.43028825 oder per Mail an kanzlei@kanzlei-schneider-erfurt.de Kontakt mit uns aufnehmen.

Grundstücksrecht

Ein weiterer Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit besteht im Grundstücksrecht bzw. im Immobilienrecht. Wenn Sie also anwaltlichen Rat zu folgenden Themengebieten suchen, sind Sie bei uns richtig:

  • Veräußerung und Übertragung von Grundstücken und Eigentumswohnungen
  • Überprüfung von Notarverträgen wie einem Grundstückskaufvertrag oder einem Erbteilübertragungsvertrag
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Notarvertrag
  • Erbengemeinschaft als Grundstückseigentümer
    • Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
    • Verwaltung des Nachlassgrundstücks / Verpachtung
  • Aufgebotsverfahren
  • Grundbuchrecht, Bsp. Löschung einer Vormerkung oder anderer Grundbucheintragungen
  • Geh-, Fahrt- und Notwegerechte
  • Nießbrauchrecht
  • Sachenrechtsbereinigung und Flurbereinigung

Gerne können Sie unter 0361.43028825 oder per Mail an kanzlei@kanzlei-schneider-erfurt.de Kontakt mit uns aufnehmen.

Allgemeines Vertragsrecht

Niemand kommt umhin, Verträge zu schließen, sei es im Geschäftsalltag oder im Privatleben. Im Vertragsrecht spielen Begriffe wie Geschäftsfähigkeit, Vollmacht, Widerruf, Rücktritt, Aufrechnung und Forderungsabtretung eine Rolle. Ein Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Ein guter Vertrag regelt nachhaltig deren Geschäftsbeziehungen. Hingegen können nachteilige Verträge erhebliche Finanz- und Haftungsrisiken nach sich ziehen, insbesondere wenn es um Schadenersatzforderungen geht.

Wir können Ihre Interessen bereits bei der Vertragsgestaltung schützen und stehen Ihnen auch im Streitfall zuverlässig zur Seite.

Inkasso / Forderungseinzug und Zwangsvollstreckung

Wenn Sie säumige Kunden zu beklagen haben, steht Ihnen unsere Kanzlei gern mit der Durchführung von Forderungsbeitreibung bzw. Inkasso zur Verfügung. Unterstützt werden wir hier durch unsere erfahrene Rechtsanwaltsfachangestellte, die als Expertin in allen Fragen des Mahnverfahrens und der Zwangsvollstreckung optimale Ergebnisse für die Mandanten erzielen kann.

Besonders das Mahnverfahren hat sich in der Vergangenheit als kostengünstige und zügige Möglichkeit der Forderungseintreibung bewiesen. Da wir hier sämtliche Anträge und Formulare elektronisch an die zuständigen Gerichte übermitteln können, können Sie zukünftig sogar noch schneller zu Ihrem Recht kommen. Wenn Sie dann ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid in den Händen halten – im juristischen Sprachgebrauch spricht man hier von einem „Titel“ – übernehmen wir auch die Zwangsvollstreckung für Sie, sollte der Schuldner seiner Zahlungspflicht nicht freiwillig nachkommen können oder wollen. Je nachdem, welcher Weg in Ihrem Fall erfolgversprechend erscheint, können wir einen Gerichtsvollzieher beauftragen, Pfändungen vornehmen (z. B. Gehaltsforderungen) oder die Abnahme der Vermögensauskunft beantragen.

Nehmen Sie gerne mit uns unter 0361.43028825 oder kanzlei@kanzlei-schneider-erfurt.de Kontakt auf, wenn Sie bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen anwaltliche Unterstützung brauchen.

Sonstige Rechtsfragen

Auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob sich Ihre spezielle Rechtsfrage in unserer Aufzählung wiederfindet, zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Sollten wir Ihr Anliegen tatsächlich nicht selbst bearbeiten können, empfehlen Ihnen gerne kompetente Kolleginnen und Kollegen weiter. Hier arbeiten wir mit Spezialisten anderer Rechtsanwaltskanzleien zusammen.