Der Kanzleiinhaber Dr. Herbert Schneider ist seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen.
Rechtsanwalt Dr. Herbert Schneider studierte in Freiburg im Breisgau. Dort legte er beide Staatsexamina ab. Seine Dissertation führte ihn 1993 an die Friedrich-Schiller-Universität Jena, wo er zu einem umweltstrafrechtlichen Thema zum Dr. jur. promovierte.
Ab 1997 war Dr. Herbert Schneider Justiziar des Thüringer Bauernverbandes e. V. und Geschäftsführer des landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes. Er übte außerdem die Funktion eines ehrenamtlichen Richters am Landesarbeitsgericht Thüringen aus.
Seit 2000 widmet sich Dr. Herbert Schneider ausschließlich der Rechtsanwaltstätigkeit. Aufgrund seiner umfangreichen Erfahrung im Arbeitsrecht wurde ihm im Jahr 2001 der zusätzliche Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ verliehen. Seit 2010 führt er außerdem – als erster Rechtsanwalt in Thüringen – die Bezeichnung „Fachanwalt für Agrarrecht“. Diese Spezialisierungen prägen bis heute seine anwaltliche Tätigkeit und den Charakter der Kanzlei.
Rechtsanwalt Dr. Schneider ist Mitglied in folgenden Vereinigungen:
- Thüringer Bauernverband e. V.
- Deutsche Gesellschaft für Agrarrecht e. V.
- Sachverständigenkuratorium für Landwirtschaft e. V.
- Erfurter Anwaltverein e. V.
Frau Nachtwey-Schneider absolvierte beide Staatsexamina in Thüringen. Nachdem sie für die Treuhandanstalt und das Albert-Schweitzer-Kinderdorf Thüringen tätig war, begleitete sie bei der Thüringer Beratungsgesellschaft für Landwirtschaft, Gartenbau und ländlichen Raum mbH die Planung landwirtschaftlicher Bauprojekte aus juristischer Sicht.
Frau Nachtwey-Schneider ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Sie hat sich während dieser Zeit insbesondere auf das Verwaltungsrecht spezialisiert und berät hier u.a. im öffentlichen Baurecht und (agrarspezifischen) Immissionsschutzrecht. Im Februar 2022 wurde ihr der Fachanwaltstitel „Fachanwältin für Verwaltungsrecht“ verliehen.
Weitere Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind außerdem Pacht- und Grundstücksrechtsfragen.